TTIP: Die EU darf nicht zum Exekutivorgan von Milliardären werden

Im Zuge der TTIP-Verhandlungen wird auch über die Möglichkeit gesprochen, dass sich EU und USA nach Inkrafttreten des Vertrages gegenseitig über geplante Gesetzesvorhaben informieren, die Einfluss auf den bilateralen Handel haben könnten. Davor warnte Eckart Kuhlwein, umweltpolitischer Sprecher der NaturFreunde Deutschlands: „Solche Absprachen würden die parlamentarische Demokratie noch weiter aushöhlen. Für demokratisch nicht legitimierte Gremien, in denen sich dann die Lobbyisten internationaler Großkonzerne versammeln, darf es auf keinen Fall ein solches Mitspracherecht geben.“

Kuhlwein bezieht sich auf einen Entwurf der EU-Kommission zum geplanten Kapitel für die sogenannte regulatorische Kooperation, der kürzlich öffentlich geworden war. Einflussreiche Lobbyisten gebe es laut Kuhlwein in Brüssel ohnehin genug. „Wenn diesen Lobbyisten jetzt auch noch formal die vorherige – und heimliche – Mitbestimmung über EU-Gesetzesvorhaben eingeräumt wird, wird die EU zum Exekutivorgan der Milliardäre“, so Kuhlwein.

Gesetze würden von Parlamenten beschlossen und ihre Inhalte von gewählten Volksvertretern bestimmt. Daran dürfe auch in den TTIP-Verhandlungen nicht gerüttelt werden. Ein Informationsaustausch dürfe unter keinen Umständen zu einem Mitspracherecht für demokratisch nicht legitimierte Gremien führen.

Kuhlwein stellte klar: „Regulierungen und Standards werden vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten festgelegt, die zuvor in einem transparenten Prozess alle Interessen aus der Zivilgesellschaft einbeziehen müssen.“
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