Beim Sportklettern geht es um die Bewältigung klettertechnischer Herausforderungen auf kurzen Kletterrouten. Geklettert wird meist am natürlichen Fels im Mittelgebirge, aber auch an künstlichen Kletteranlagen.
Der erste Schritt dieser Ausbildung ist die Qualifikation zum*zur Ausbilder*in künstliche Kletteranlagen, die die Absolvent*innen befähigt, Einführungskurse an künstlichen Kletteranlagen anzubieten sowie Trainingseinheiten für Sportklettergruppen zu erstellen.
Der nächste Schritt ist das Erreichen der Qualifikation Trainer*in C - Sportklettern. Damit können Sportkletter*innen auch im Mittelgebirge unterrichten.
Noch ambitioniertere Kletter*innen können dann die Ausbildung zum*zur Trainer*in B - Sportklettern anschließen, die aus einem einwöchigeni Lehrgang besteht.
- Vollendung des 18. Lebensjahres (zum Lehrgangsende)
- Mitglied der NaturFreunde oder eines Gastverbandes
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Beherrschung des Schwierigkeitsgrad VI+ (UIAA-Skala)
- kleiner Rucksack
- Kletter- und Sportbekleidung die auch für kalte Witterung geeignet ist
- Sportschuhe für die Halle
- Kletterschuhe
- festes Schuhwerk für Zustiege
- Sportkletterhüftgurt
- Einfachseil pro 2 Teilnehmer
- 8 Expressschlingen mit Karabinern
- 4-5 normale Karabiner
- 2 HMS-Karabiner (3-Wegeverschlusskarabiner)
- Sicherungsgerät: Autotube oder Halbautomat
- Erste-Hilfe-Ausstattung
- 2 Schulterschlingen 60 cm, vernäht
- 2 Bandschlingen 120 cm, vernäht
- Bergsteigerschutzhelm
- Kletterführer
- Klemmkeile, Klemmgeräte
Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden einen drei Jahre gültigen Sportausweis mit der Bezeichnung "Trainer*in C – Sportklettern" , der von der Bundesfachgruppe Bergsport der NaturFreunde Deutschlands ausgestellt wird.
Ein gültiger Sportausweis ist auch die Grundlage für den erweiterten Versicherungsschutz der NaturFreunde Deutschlands. Denn für alle Trainer*innen- und Übungsleiter*innen mit gültigem Sportausweis besteht neben einer Unfall- und Verbandshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Für die Verlängerung der Lizenz ist mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung nötig
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